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Wärmeplanung

Wie die Wärmewende gelingen kann

Mit einer kommunalen Wärmeplanung haben die Kommunen die Möglichkeit, ihre örtliche Wärmeversorgung nachhaltig zu gestalten und so ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz stehen hierbei an erster Stelle („Efficiency first“). Daneben sind gemeinschaftliche Lösungen vorteilhaft: Wärmenetze verbinden auf der Ebene von Quartieren mehrere benachbarte Haushalte miteinander und versorgen diese mit Wärme. Werden die Wärmenetze vorzugsweise mit erneuerbaren Energien aus Sonne, Biomasse oder Wind oder mit Abwärme aus Industrieanlagen, Erdwärme oder Grundwasser gespeist, ist das besonders klimaschonend. Für vorhandene Fernwärmenetze, die zurzeit noch über Blockheizkraftwerke mit fossilen Quellen gespeist werden, sollte das Ziel die Dekarbonisierung sein.

Strategische Planung

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung, die alle Beteiligten (Kommune, Energieversorger, Wohnungsbauunternehmen, Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer …) zusammenbringt und klärt, wie und mit welchen Schritten die Klimaziele beziehungsweise die Wärmewende vor Ort erreicht werden sollen. Durch die Planung werden verlässliche Rahmenbedingungen für alle Akteurinnen und Akteure bereitgestellt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der langen Amortisationszeiten der Infrastruktur von sehr hoher Bedeutung, da so Fehlinvestitionen vermieden werden können.


Ziele der Bundesregierung und des Landes Hessen
  • Bis 2045 gesamter Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen 
  • Bedeutung für den Wärmebereich:
    • Alle Gebäude sollen 2045 im Durchschnitt dem KfW-Effizienzhausstandard 55 entsprechen.
    • Neu eingebaute Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bundesgesetz zur Wärmeplanung


Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Länder sind nach § 1 verpflichtet »sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes spätestens bis zu den in Absatz 2 genannten Zeitpunkten erstellt werden.«
Nach § 4 (2) sind Wärmepläne zu erstellen bis spätestens

  •  30. Juni 2026 für alle Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern (Meldestand 01.01.2024)
  •  30. Juni 2028 für alle Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern (Meldestand 01.01.2024)

Für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern gilt ein vereinfachtes Verfahren nach Maßgabe von § 22.

Hessisches Energiegesetz

Der Hessische Landtag hat am 22.11.2022 im Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung unter anderen die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung gelegt. Das Hessische Energiegesetz (HEG, § 13) legt nun fest, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das Hessische Wirtschaftsministerium wird dazu eine Verordnung zu inhaltlichen, formellen und finanziellen Fragestellungen vorlegen. Kommunen, die zur Wärmeplanung verpflichtet werden, werden vom Land Hessen sogenannte Konnexitätszahlungen erhalten, die die Kosten für die Wärmeplanung decken sollen.

Fakten zu Energieverbrauch und Energieerzeugung im Wärmesektor

Daten: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2022

Daten: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2022

Rund 56 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland werden zur Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt. Der Endenergieverbrauch von Wärme verteilt sich auf die Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD), Verkehr sowie die privaten Haushalte. In den privaten Haushalten beträgt der Anteil sogar 90 Prozent. Hier lohnen sich Maßnahmen zum Energiesparen wie das Dämmen von Gebäuden und die Umstellung auf erneuerbare Energieträger besonders.

Bundesweite Anteile der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr

Der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland lag 2022 im Sektor Strom bereits bei 46 Prozent. In den Sektoren Wärme und Verkehr besteht noch erheblicher Nachholbedarf: Im Wärmebereich nahmen die erneuerbaren Energien nur einen Anteil von 18 Prozent, im Verkehrsbereich sogar von nur knapp sieben Prozent ein.