Mehr Mehrweg ab 2023
Seit Juli 2021 gilt das EU-weite Verbot zur Herstellung von Einwegartikeln aus Plastik, wie Trinkstrohhalme und Co. Diese Regelung ist eine von mehreren Maßnahmen, die umgesetzt werden, um Umweltschäden und Meeresverschmutzung durch Plastik entgegenzuwirken. Ab 2023 sind nun deutschlandweit Lieferdienste, Restaurants und Caterer zusätzlich dazu verpflichtet ihren Kundinnen und Kunden auch eine Mehrwegoption anzubieten. Im Verbandsgebiet unterstützen einige Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger und ihre Unternehmen, indem sie Informationen zu regionalen Mehrwegsystemen anbieten. Beispiele sind Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Nauheim, Bad Soden am Taunus, Frankfurt am Main, Friedberg (Hessen), Königstein im Taunus, Neu-Isenburg, Oberursel (Taunus) und Seligenstadt.
Eine hessische Initiative für mehr Mehrweg ist beispielsweise der „Becherbonus“, den einige Unternehmen anbieten. Kundinnen und Kunden erhalten bei der Befüllung des eigenen Bechers einen Preisnachlass von mindestens 10 Cent. Weitere Lösungen können auch Pfandsysteme sein, bei denen Lieferdienste und Restaurants Mehrwegbehälter gegen einen Aufpreis verleihen und bei Rückgabe das Geld wieder auszahlen. Dadurch ist auch denen geholfen, die spontan keinen eigenen Behälter oder Becher mit sich tragen.
Links und weitere Informationen zum Thema Mehrweg finden Sie unter Faire und nachhaltige Region.