Stecker-Solargeräte – Mitmachen bei der Energiewende
Die Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ist derzeit in aller Munde. Große Freiflächen- und Dachflächenanlagen sind bekannte Beispiele. Doch es gibt auch die Möglichkeit in kleinem Maßstab, mittels Stecker-Solargerät, auch Balkonkraftwerk oder Mini-Solaranlage genannt, selbst erneuerbaren Strom für den eigenen Haushalt zu erzeugen. Der große Vorteil ist, die PV-Anlagen mit einer erlaubten Wechselrichter-Nennleistung von maximal 600 Watt können unkompliziert von Privatpersonen installiert werden und bieten damit auch Mieterinnen und Mietern ohne Eigentum oder Wohnungseigentümergemeinschaften die Möglichkeit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
In den letzten Jahren hat die Anzahl an Stecker-Solargeräte im Verbandsgebiet einen deutlichen Aufschwung erlebt. Inzwischen sind aus fast allen Mitgliedskommunen Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet. Waren es im Jahr 2019 noch 4 Anlagen, sind im Juli 2022 schon 618 Anlagen eingetragen. Dadurch ergibt sich allein durch Mini-Solaranlagen eine Leistung von 329 kW im Verbandsgebiet. Dies entspricht 30 Prozent der Leistung aller hessischen Mini-Solaranlagen.
Die Ergebnisse stammen aus einer Auswertung des Marktstammdatenregisters vom 18.07.2022 durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain. Berücksichtigt wurden alle laufenden, steckerfertigen Erzeugungsanlagen, die eine Nennleistung von weniger als 600 Watt angegeben haben.
Auch wenn es noch keine bundesweite Förderung für Stecker-Solargeräte gibt, planen und ermöglichen mittlerweile schon ein paar Mitgliedskommunen und Landkreise Fördermittel für die Anschaffung. Mörfelden-Walldorf beispielsweise fördert Mini-Solaranlagen und auch der Main-Taunus-Kreis bezuschusst die Balkonkraftwerke. Informieren Sie sich am besten direkt auf der Homepage Ihrer Kommune. Umfassende Hintergrundinformationen zum Thema Stecker-Solargeräte finden Sie auf den Seiten der Hessischen Landesenergieagentur und der Verbraucherzentrale.