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Datum: 01.03.2022

Weg frei für Windenergie-Ausbau in Frankfurt­Rhein­Main und Südhessen

Genehmigung der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energie (TPEE) 2019 tritt in Kraft.

Wo im Ballungsraum Frankfurt/RheinMain und Südhessen künftig Windenergieanlagen gebaut werden können, das regelt der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) 2019. Die Landesregierung genehmigte die 1. Änderung zum Planwerk bereits am 24. Januar 2022. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen am Montag, 28. Februar 2022, tritt diese Genehmigung offiziell in Kraft.

Nach über zehn Jahren ist damit das Planverfahren erfolgreich abgeschlossen. Indem Vorranggebiete für Windenergie im Ballungsraum Frankfurt/RheinMain und in Südhessen ausgewiesen werden, sind die planerischen Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in der Region geschaffen.

Konkret weist der TPEE inklusive der 1. Änderung für den Ballungsraum Frankfurt/RheinMain 18 Windvorranggebiete mit 1.287 Hektar (588 ha mit, 699 ha ohne Ausschlusswirkung) aus.
„Mit dem erfolgreichen Abschluss des 1. Änderungsverfahrens stellen wir die Rahmenbedingungen für einen geordneten und rechtssicheren Bau von Windkraftanlagen sicher“, sagte Thomas Horn (CDU), Direktor des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

„Mit dem TPEE und der dazugehörigen 1. Änderung ist es gelungen, die verschiedenen Interessen in unserer dicht besiedelten Region auszubalancieren. Damit steht am Ende eines komplexen Verfahrens ein Plan für den zukunftssicheren Ausbau erneuerbarer Energien im Verbandsgebiet und in Südhessen – ein gutes Signal für unsere Region“, so Verbandsdirektor Horn.

Der TPEE legt unter anderem fest, wo im Verbandsgebiet künftig Windkraftanlagen errichtet werden können („Vorranggebiete“) und wo keine Windkraftanlagen mehr errichtet werden dürfen („Ausschlussraum“). Auf diese Weise wird hinsichtlich des Baus und Betriebs für Windenergieanlagen Planungssicherheit für Investoren, aber auch für Gemeinden und Öffentlichkeit geschaffen.

Sowohl der TPEE 2019 als auch das 1. Änderungsverfahren entstanden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und dem Regierungspräsidium Darmstadt als gemeinsames Planwerk, dem das sogenannte gemeinsame Schlüssige Plankonzept zugrunde liegt. Regionalverband und Regierungspräsidium Darmstadt haben die genehmigten Unterlagen veröffentlicht.


Hier finden Sie die Planunterlagen, Ansprechpartner und weitere Infos:

https://www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien