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Datum: 09.03.2023

Neu: Wärmeplanung im Klima-Energie-Portal

Ambitionierte Ziele in Hessen und bundeweit

Deutschland und Hessen haben sich für die nächsten Jahre ambitionierte Ziele gesetzt:
Bis 2045 soll der gesamte Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen stammen. Für den Sektor Wärme heißt das, dass alle Gebäude bis 2045 im Durchschnitt dem KfW-Effizienzhausstandard 55 entsprechen und neu eingebaute Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen.

Der hessische Landtag hat am 22.11.2022 im Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung unter anderen die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung gelegt. Das Hessische Energiegesetz (HEG, § 13) legt nun fest, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, eine kommunalen Wärmeplanung zu erstellen. Das hessische Wirtschaftsministerium wird dazu eine Verordnung zu inhaltlichen, formellen und finanziellen Fragestellungen vorlegen. Kommunen, die zur Wärmeplanung verpflichtet werden, werden vom Land Hessen sogenannte Konnexitätszahlungen erhalten, die die Kosten für die Wärmeplanung decken sollen.

Information und Unterstützung

Informationen für Kommunen

  • zur kommunalen Wärmeplanung
  • zu Wärmenetzen und
  • zu Fördermöglichkeiten

finden Sie jetzt im Klima-Energie-Portal unter Wärmeplanung.