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Datum: 25.08.2022

Mitgliedskommune Rockenberg: Archäologischer Sensationsfund!

In der Mitglieds­kommune Rockenberg in der Wetterau gab es jüngst einen archäologischen Sensationsfund: Zufällig haben Archäologen hier das bisher größte in Hessen bekannte Menschengrab aus der Spätantike gefunden - unter anderem wurden mehr als 70 Körpergräber entdeckt und mehr als 330 Gräber aus Brand­bestattungen gefunden. Rockenbergs Bürgermeisterin Olga Schneider: „Wir sind sehr stolz auf die Sensations-Funde in unserer Gemeinde. Sie zeigen einmal mehr, wie bedeutend unsere Region in der Geschichte war und wie enorm wichtig sie im Hinblick auf die Archäologie auch heute noch ist“. Die Artefakte sollen nun in der Restaurierung des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen untersucht werden. Der Vorgang kann bis zu fünf Jahre dauern. Anschließend sollen die Funde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Was tun, wenn ich zufällig auf archäologische Schätze stoße?

Melden Sie den Fund ebenfalls dem Landesamt für Denkmalpflege. Denn Kulturgut ist Allgemeingut. Für weitere Nachforschungen oder das gezielte Suchen ist daher eine Genehmigung notwendig. Die Fundstelle sollte dann die nächsten Tage unverändert bleiben, bis weitere Anweisungen von der Denkmalpflege kommen.

Das Kulturlandschaftskataster: Hier gibt’s kulturhistorische Highlights!

Im Kulturlandschaftskataster des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain sieht man Baudenkmäler und kulturhistorische Landschaftselemente. Darüber hinaus sind teilweise auch Boden­denkmäler dargestellt. Dabei handelt es sich um Zeugnisse menschlichen Lebens, die im Boden verborgen sind. Beispiele für solche archäologischen Denkmäler sind Hügelgräber, mittelalterliche Burgruinen oder der Limes. Sie werden als Kulturgüter geschätzt. Wissen­schaftlerinnen und Wissenschaftlern bieten die dortigen Funde wichtige Erkenntnisse für die Altertumsforschung.

Vorsicht vor Raubgrabungen – so können Sie helfen!

Bodendenkmäler sind durch verschiedene Faktoren gefährdet. Nicht frei gelegte Bodendenkmäler können durch die Intensivierung der Landwirtschaft, innerörtliche Verdichtung sowie den Straßen- und Verkehrswegebau beschädigt oder zerstört werden. Es lassen sich jedoch auch Raubgrabungen feststellen. Darunter versteht man die Suche nach historischen Schätzen. Mit Raubgrabungen befasst sich das Landeskriminalamt, da sie einen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz sowie eine Straftat darstellen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Gefundene Schätze wie Waffen, Werkzeuge, Schmuck oder Münzen werden von den Raubgräbern gesammelt oder weiterverkauft. Dabei entsteht ein hoher finanzieller Schaden, der auf Millionen geschätzt wird. Vor allem aber entsteht ein Schaden für die Wissenschaft. Wer z. B. eine Grabbeigabe entfernt, beseitigt wichtige Informationen zur bestatteten Person. Wie können Sie helfen, Raubgrabungen zu verhindern? Wenn Sie einen Verdacht auf Raubgrabungen haben, kontaktieren Sie die Polizei oder das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.