Sprungziele
Inhalt

Stecker-Solargeräte – Mitmachen bei der Energiewende

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ist in aller Munde. Große Freiflächen- und Dachflächen­anlagen sind bekannte Beispiele. Doch es gibt auch die Möglichkeit in kleinem Maßstab, mittels Stecker-Solargerät, auch Balkonkraftwerk oder Mini-Solaranlage genannt, selbst erneuerbaren Strom für den eigenen Haushalt zu erzeugen. Der große Vorteil ist, die PV-Anlagen mit einer erlaubten Wechselrichter-Nennleistung von maximal 600 Watt können unkompliziert von privaten Nutzern installiert werden und bieten damit auch Mieterinnen und Mietern ohne Eigentum oder Wohnungse­igentümer­gemeinschaften die Möglichkeit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Aufschwung in der Region

In den letzten Jahren hat die Anzahl an Stecker-Solargeräten im Verbandsgebiet einen deutlichen Aufschwung erlebt. Inzwischen sind aus allen Mitglieds­kommunen Anlagen im Markt­stamm­daten­register der Bundes­netz­agentur angemeldet. Waren es im Jahr 2019 noch vereinzelte Anlagen, sind bis Ende Januar 2024 schon 6835 Anlagen eingetragen. Dadurch ergibt sich allein durch Mini-Solaranlagen eine Leistung von 3.875 kW im Verbandsgebiet. Dies entspricht knapp 30 Prozent der Leistung aller hessischen Mini-Solaranlagen.


 


Entwicklung der Gesamtleistung [kW] der Stecker-Solargeräte im Gebiet des Regionalverbands FrankfurtRheinMain seit 2019.
Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Stand: 29.01.2024.

Die Ergebnisse stammen aus einer Auswertung des Marktstammdatenregisters durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain. Berücksichtigt wurden alle laufenden, stecker­fertigen Erzeugungs­anlagen, die eine Nennleistung von bis zu 600 Watt angegeben haben.

Keine Umsatzsteuer mehr seit 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 lohnt sich die Anschaffung eines Stecker-Solargerätes noch mehr. Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 01.01.2023 geliefert, bzw, installiert werden und die eine installierte Bruttoleistung von weniger als 30 Kilowatt (peak) haben, entfällt die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Die Gesetzesänderung betrifft somit auch die Anschaffung von Stecker-Solargeräten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Viele Änderungen und Vereinfachungen in 2024

In 2024 ändern sich zahlreiche Rahmenbedingungen für Stecker-Solargeräte, wie zum Beispiel die Leistungsgrenze von 600 Watt auf 800 Watt durch Anpassung von Euronormen oder die Abschaffung der Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie e.V. (DGS) hat zusammen mit der Verbraucherzentrale NRW die anstehenden Änderungen in einem Steckersolar-Änderungsmonitoring zusammengestellt.

Fördermöglichkeiten

Ein paar Mitgliedskommunen und Landkreise planen und ermöglichen auch Fördermittel für die Anschaffung von Stecker-Solargeräten. Informieren Sie sich am besten direkt auf der Homepage Ihrer Kommune.

Folgende Kommunen und Landkreise in der Region FrankfurtRheinMain fördern die Balkonkraftwerke:

Landkreise:

Kommunen:

Umfassende Hinter­grund­informationen zum Thema Stecker-Solargeräte finden Sie auf den Seiten der Hessischen Landes­energie­agentur und der Verbraucherzentrale.