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Datum: 27.10.2022

Neuer Statusbericht zur Wasserrahmenrichtlinie

2021 endete der zweite Bewirtschaftungs­zeitraum der EU-Wasser­rahmen­richtlinie (WRRL) – nun erschien der neue Status­bericht zu den Gewässern Deutschlands. Die Wasser­rahmen­richtlinie ist ein zentrales Instrument der europäischen und deutschen Wasser­wirtschaft. Sie sieht vor, dass alle Gewässer bis 2027 in einem guten chemischen, ökologischen und beim Grundwasser mengen­mäßigen Zustand sind. Dieses Ziel wird mit Ausnahme der Grund­wasser­quantität bisher deutlich verfehlt (Abbildung 1). Prognosen zeigen, dass es weiterhin und auch nach 2027 hohen Handlungs­bedarf gibt.

Während viele Grund­wasser­körper Deutschlands bereits in einem guten chemischen und mengenmäßigen Zustand sind, weist die große Mehrheit der Ober­flächen­gewässer einen schlechten ökologischen und chemischen Zustand auf. Die beiden Haupt­probleme sind dabei die starke Umgestaltung der Gewässer sowie hohe Einträge von Nähr- und Schadstoffen.

Hierbei spielen auch Kommunen eine wichtige Rolle. Laut Statusbericht sind 35 Prozent der Oberflächen­gewässer und 3 Prozent der Grund­wasser­körper durch Belastungen aus Kommunen und Haushalten so stark beeinflusst, dass der „gute“ Zustand verfehlt wird. Im Umkehr­schluss heißt dies, dass es in Kommunen ein großes Potenzial gibt, den Zustand unserer Gewässer zu verbessern. Dabei sind sie zuständig für kleinere Gewässer und Bäche.

Abbildung 1: Anteil der Gewässer, die im jeweiligen Jahr (inklusive Prognose) und in der jeweiligen Kategorie eine Mindestbewertung »gut« erhalten und so das WRRL-Ziel erreichen. Datenquelle: BMUB/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie - Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen. Bonn, Dessau; BMUB/UBA 2016. Die Wasserrahmenrichtlinie - Deutschlands Gewässer 2015. Bonn, Dessau

Für die­ Erschließung von Siedlungs- und Verkehrs­flächen werden Gewässer oft verlegt, eingedeicht, begradigt oder verrohrt, sowie Auen entwässert. Diese Eingriffe wirken sich unmittelbar auf über 19 Prozent der Obe­rflächen­gewässer aus. Häufige Renaturierungs­maßnahmen sind beispielsweise Begradigungen zu beseitigen, Uferbereiche natürlich zu gestalten, eine eigen­dynamischen Gewässer­entwicklung zuzulassen oder Auen und die Durchgängigkeit von Flüssen wieder­herzustellen.

Neben strukturellen Aspekten spielt die Gewässer­chemie im kommunalen Gewässerschutz eine wichtige Rolle. Starke Niederschläge können Schadstoffe wie Reifenabrieb, Biozide oder Schwermetalle von Oberflächen wie Straßen, Hausfassaden oder Metalldächern ins nahe Gewässer spülen. Zudem können Misch­wasser­kanalisationen bei starkem Regen ihre Kapazitäts­grenze erreichen und überlaufen. So kann durch Regen verdünntes Abwasser in Gewässer gelangen. Insgesamt sind 22 Prozent der Flüsse und 6 Prozent der Seen dadurch belastet.

Kommunale Kläranlagen leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Nährstoff- und Schadstoff­einträgen in Gewässer. Allerdings sind die Einträge in Oberflächen­gewässer teils noch zu hoch, um die WRRL-Ziele zu erreichen.

An diesen Punkten können Kommunen laut Statusbericht konkret ansetzen. So kann die Reinigungs­leistung von Kläranlagen beispielsweise durch eine zusätzliche Phosphatfällung, eine vierte Reinigungsstufe zum Abbau von Spurenstoffen und Betriebs­optimierung gesteigert werden. Mischwasser­kanalisationen können durch Regen­rückhalte­anlagen bei Starkregen entlastet werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Versickerung von Regenwasser auf entsiegelten Flächen, in Parks oder auf begrünten Dächern. Dies kommt auch der Grund­wasser­neubildung zugute. Bei Regenabfluss von kontaminierten Flächen sind hierfür Regen­wasse­behandlungs­anlagen entscheidend, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden.

Bürgerinnen und Bürger sind ebenfalls gefragt: Schadstoffe vermeiden, Produkte mit Schadstoffen und Medikamenten fachgerecht entsorgen sowie auf nachhaltigen Konsum achten sind ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gewässer.

Viele Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässer­zustands sind bereits geplant und sollen in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Kosten für die Umsetzung werden zu mehr als 80 Prozent von Ländern und Kommunen getragen. Kommunen im Verbandsgebiet können sich unter anderem über den Förderlotse Hessen informieren, welche Förder­möglichkeiten sich für Maßnahmen zum Gewässerschutz in der jeweiligen Kommune anbieten.

Zum Bericht “Die Wasserrahmen­richtlinie - Gewässer in Deutschland 2021“ des Umweltbundesamts

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