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Förderungen


Förderungen Deutschland


Zuschuss Nr. 444 der KfW - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Mit dem Zuschuss Natürlicher Klimaschutz in Kommunen werden freiwillige Maßnahmen gefördert, mit denen Kommunen Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Bäume pflanzen, Natur­oasen in inner­örtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungs­gebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Boden­funktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungs­leistungen und Personal­kosten.

Klimaangepasstes Waldmanagement

Um private und kommunale Waldbesitzende zu unterstützen, wurde die Zuwendung Klimaangepasstes Waldmanagement geschaffen. Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst sind.

Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS

Mit der Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau und honoriert Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Dadurch soll der Waldumbau hin zu stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern vorangebracht werden. Eine Antragstellung ist derzeit (Stand Dezember 2025) nicht möglich.

KlimaWildnis

Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fördert das Programm KlimaWildnis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz den Ankauf von kleineren Flächen ab 25 Hektar. Ebenso gefördert wird der Flächentausch und eingeschränkt auch der Ankauf von Nutzungsrechten sowie der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht. Außerdem wird die Einstellung von so genannten KlimaWildnisBotschaftern gefördert. Diese sollen die Entwicklung von Wildnis, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, vorbereiten und umsetzen. Projektanträge können bis Ende 2027 gestellt werden (Stand Dezember 2025).

1.000 Moore

Mit der Förderrichtlinie 1.000 Moore aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werden Maßnahmen zur Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt gefördert. Förderfähig sind nur Maßnahmen auf Flächen, auf denen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig. Gefördert werden sowohl Maßnahmen auf Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Projektanträge können bis Ende 2027 gestellt werden (Stand Dezember 2025).

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden

Diese Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Entwicklung von Moorbodenschutzkonzepten, das Moorbodenschutzmanagement sowie länderübergreifende Strategien. Projektanträge können bis Ende 2027 gestellt werden (Stand Dezember 2025).

Förderungen Hessen

Klimarichtlinie

Finanzielle Unterstützung erhalten die hessischen Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen mit der kommunalen Klimarichtlinie des Hessischen Umweltministeriums.

Gefördert werden u.a.:

  • Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise: Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen. Auch die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder Retentionsflächen sind mögliche Maßnahmen.
  • Studien und Analysen, beispielsweise Starkregenanalysen, Stadtklimaanalysen oder Klimaanpassungskonzepte für Quartiere.
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
  • Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm in hessischen Klima-Kommunen.

Vorfeldberatung durch HessenEnergie

Vor der Antragsstellung wird eine kostenfreie Vorfeldberatung durch die HessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH empfohlen. Mehr Informationen dazu unter: Beratung Förderungen.

Förderung über WI Bank beantragen

Die Beantragung der Förderung erfolgt bei der WI Bank. Für die Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz gibt es gesonderte Informationen.

Förderung für Waldbesitzer

Das Land Hessen unterstützt mit der forstlichen Förderung u.a. die Erstaufforstung und die naturnahe Waldbewirtschaftung sowie über die Extremwetterrichtlinie bei der Räumung von Schadensflächen sowie Waldschutzmaßnahmen. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.