Sprungziele
Inhalt

Wald

Klimaangepasstes Waldmanagement

Um private und kommunale Waldbesitzende zu unterstützen, wurde die Zuwendung Klimaangepasstes Waldmanagement geschaffen. Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst sind.

Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS

Mit der Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau und honoriert Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Dadurch soll der Waldumbau hin zu stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern vorangebracht werden. Eine Antragstellung ist derzeit (Stand Dezember 2025) nicht möglich.

KlimaWildnis

Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fördert das Programm KlimaWildnis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz den Ankauf von kleineren Flächen ab 25 Hektar. Ebenso gefördert wird der Flächentausch und eingeschränkt auch der Ankauf von Nutzungsrechten sowie der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht. Außerdem wird die Einstellung von so genannten KlimaWildnisBotschaftern gefördert. Diese sollen die Entwicklung von Wildnis, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, vorbereiten und umsetzen. Projektanträge können bis Ende 2027 gestellt werden (Stand Dezember 2025).

1.000 Moore

Mit der Förderrichtlinie 1.000 Moore aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werden Maßnahmen zur Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt gefördert. Förderfähig sind nur Maßnahmen auf Flächen, auf denen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig. Gefördert werden sowohl Maßnahmen auf Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Projektanträge können bis Ende 2027 gestellt werden (Stand Dezember 2025).

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden

Diese Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Entwicklung von Moorbodenschutzkonzepten, das Moorbodenschutzmanagement sowie länderübergreifende Strategien. Projektanträge können bis Ende 2027 gestellt werden (Stand Dezember 2025).

Förderung für Waldbesitzer

Das Land Hessen unterstützt mit der forstlichen Förderung u.a. die Erstaufforstung und die naturnahe Waldbewirtschaftung sowie über die Extremwetterrichtlinie bei der Räumung von Schadensflächen sowie Waldschutzmaßnahmen. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl für den hessischen Kommunal- und Privatwald

Die Empfehlungen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt zur klimaangepassten Baumartenwahl können in einer Webapplikation dargestellt werden.

Vortrag Folgen des Klimawandels für den Wald

Der Vortrag Folgen des Klimawandels für den Wald des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen Verwaltung, Menschen in der Politik sowie an Lehrkräfte in Hessen. Hier ist der Text zum Vortrag.

Praxisleitfaden naturnaher Wasserrückhalt

Der Leitfaden des Zweckverbandes Rheingau und der Hochschule Geisenheim zeigt, wie durch den Wasserrückhalt in der Landschaft das oberflächliche Abfließen von Niederschlagswasser verringert wird und Wasser in der Fläche aufgefangen werden kann. Für den Wald gibt es einen eigenen Maßnahmenkatalog.